- Gläubiger
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1Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der; -s, -:Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat:der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern bedrängt.2Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:gläubige, religiöse Person.* * *
————————Gläu|bi|ger 〈m. 3〉 jmd., der eine berechtigte Schuldforderung an jmdn. hat* * *
1Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]:jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist:von seinen -n bedrängt werden.2Gläu|bi|ger, der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:gläubiger, religiöser Mensch.* * *
Gläubiger,jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem andern (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB); auch der Inhaber des im Vollstreckungstitel festgestellten Anspruchs in der Zwangsvollstreckung.* * *
Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]: jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist: von seinen -n bedrängt werden.
Universal-Lexikon. 2012.